Wohngeld für FÖJ’ler

Informationen zum allgemeinen Wohngeld:

Voraussetzungen:

  • Du musst Mieter von Wohnraum sein und ein unterschriebener Mietvertrag muss vorliegen(Wohnung oder Zimmer, egal ob Neu-oder Altbau)
  • Die Wohnung, in der du lebst und für die der Mietvertrag unterschrieben wurde, muss nicht dein Erstwohnsitz sein. Meist reicht auch ein Zweitwohnsitz für einen Antrag aus.
  • Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug in den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung am Ort der Einsatzstelle. Aus dem Antrag muss allerdings hervorgehen, dass der Umzug und damit der Auszug aus dem Elternhaus nicht nur vorübergehender Natur ist.
  • Der Anspruch ist nicht abhängig vom Einkommen deiner Eltern.
  • Falls du reich sein solltest: Ab einem verfügbaren Vermögen über 60.000€ kannst du kein Wohngeld beantragen.

Wie lange bekommst du Wohngeld?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Danach muss für allgemeines Wohngeld ein neuer Antrag gestellt werden.

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigst du folgende Formulare:

  • Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise (Nachweise über dein FÖJ-Taschengeld, Zinsen von deinem Sparbuch, Sparpläne, Aktien, etc.)
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld(wird wahrscheinlich vom Träger ausgestellt)
  • Nachweis über Krankengeld
  • eventuell noch weitere Papiere, dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Als FÖJlerIn brauchst du folgende Formulare nicht:

  • erhöhte Werbungskosten laut Steuerbescheid
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz

Wie hoch ist das Wohngeld, das du bekommen kannst?

Das ist unterschiedlich und richtet sich nach:

  •  der Höhe der Miete
  • deinem monatlichen Einkommen
  • deinem Wohnort

Es liegt im Normalfall zwischen 30€ und 150€ pro Monat, wobei das obere Ende wahrscheinlicher ist. Du solltest aber bedenken, dass es nicht deine gesamte Miete abdecken wird.

GANZ WICHTIG!!!

Das Wohngeld wird für ein Jahr gezahlt ab dem Eingang des Antrags bei der Behörde. Es kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Deshalb ist ein formloser vorläufiger Antrag sehr wichtig und sinnvoll, da du im Normalfall Zeit brauchst um alle Unterlagen für den „richtigen“ Antrag zu besorgen. Du schickst also erst einen formlosen Antrag an das zuständige Amt zur Fristwahrung, dann erst deinen „richtigen“ Antrag mit allen nötigen Formularen. Bei Bewilligung bekommst du das Wohngeld monatlich gezahlt (365 Tage lang seit Eingang des formlosen Antrags).

Falls dein FÖJ endet und du aus der Mietwohnung ausziehst, aber dein Wohngeld noch länger laufen würde, musst du der zuständigen Behörde mind. 2 Monate vor deinem Auszug Bescheid sagen.

Machst du dies nicht und es kommt heraus, dass du dir „das Geld in die eigene Tasche gesteckt hast“, musst du einerseits die Geldsumme zurückzahlen und im Normalfall kommen eine Anzeige und eine Strafzahlung auf dich zu (über 1000€ auf jeden Fall). Kurz und knapp gesagt:

Es lohnt sich nicht, dem Amt nicht Bescheid zu geben.

Was ist zu tun, wenn du alles ausgefüllt und alle Dokumente zusammengetragen hast?

Du schickst alle Unterlagen an die für deine Region zuständige Wohngeldbehörde. Diese kannst du einfach im Internet oder im Bürgerbüro herausfinden. Die Bearbeitungsdauer beträgt rund 8 Wochen. Falls dein Antrag genehmigt wurde, erhältst du dein Wohngeld monatlich auf das angegebene Konto per Überweisung. Fall das Wohngeld nicht genehmigt wurde, wird dir das per Post mitgeteilt.

 

Stand: Dezember 2015

Text & Layout: Bundes-AK Politik 2015/16

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